MLP
Inhalt
Datum
15.12.2022

Optimierung der Homeoffice-Pauschale ab 2023

Mehr Spielraum bei der Steuererklärung und die Nutzung trotz Arbeitszimmer in der Firma: das erwartet Sie, wenn Sie 2023 im Homeoffice arbeiten. Die Pauschale wird überarbeitet und soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten. Zudem wird die Grenze für den maximalen Betrag, der steuerlich abgesetzt werden kann, angehoben. Bis zu 1.260 Euro sind dann möglich.

Homeoffice-Pauschale
(GettyImages/Guido Mieth)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Homeoffice-Pauschale sollte 2022 auslaufen, wird nun aber zunächst unbefristet verlängert.
  • Was ursprünglich als zeitbegrenzte Entlastung während der Coronakrise gedacht war, erfährt 2023 eine Ausweitung. Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Büro zu Hause und in der Firma als auch jene mit einem ausschließlichen Heimbüro dürfen die Pauschale dann anwenden.
  • Die Grenze erweitert sich von 120 auf 210 Tage im Homeoffice, die mit maximal 1.260 Euro abgesetzt werden dürfen. Damit wird der bisher absetzbare Betrag mehr als verdoppelt.

Vorerst keine Frist mehr für Homeoffice

Die Homeoffice-Pauschale sollte ursprünglich eine Entlastung bringen, wenn aufgrund von Corona-Lockdown und pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen die sonst in einer Firma verrichtete Arbeit zu Hause stattfand. Denn mit dem Komfort, in den eigenen vier Wänden beruflich tätig zu werden, kamen auch die höheren Strom- und Heizkosten während des längeren Aufenthalts daheim. Diese konnten wiederum in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Bislang war die Sonderregelung auf die Jahre 2020, 2021 und 2022 begrenzt. Nun wurde die Pauschale entfristet und läuft zunächst ohne fixes Enddatum weiter.

Art des Arbeitszimmers unerheblich für Pauschale

Ob Sie zuhause ein Arbeitszimmer haben, im Wohnzimmer tätig sind oder sowohl in der Firma als auch privat ein Büro nutzen: all das ist künftig unerheblich für die Pauschale. Sie gilt, bis zu einer bestimmten Grenze, für jeden Arbeitstag, den Sie ausschließlich im Homeoffice verbringen. Damit profitieren von der finanziellen Entlastung auch Menschen mit wenig Wohnraum, der kein separates Büro zulässt,

Die Homeoffice-Pauschale richtet sich nicht nur an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch an Selbstständige und Freiberufler. Diese Personengruppen können die Kosten ebenfalls in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Höhere Beträge pro Tag und Jahr möglich

Bislang war die Homeoffice-Pauschale auf fünf Euro pro Tag und insgesamt 120 Tage im Jahr begrenzt. Maximal durften Arbeitnehmer folglich 600 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend machen. 2023 sind maximal sechs Euro täglich und insgesamt 210 Tage im Jahr möglich. Damit steigt die Pauschale auf 1.260 Euro pro Jahr und wird damit mehr als verdoppelt. Die steuerliche Belastung kann somit weiter reduziert werden.

Aber: Wenn Sie auch nur ein einziges Mal das Büro aus geschäftlichen Gründen verlassen, etwa um die Firma aufzusuchen oder einen Kundenbesuch zu machen, fällt dieser Tag raus. Dafür sind jedoch Homeoffice-Kosten an Feiertagen oder am Wochenende nutzbar.

Termin Termin Seminare Seminare Kontakt Kontakt